Praxisgemeinschaft für Physiotherapie und Logopädie

Verena Jorda, Tobias Ehrhardt, Sabine Schreiber und Bettina Schell

julia zinsser
julia zinsser
2020-08-10
Uli Handy
Uli Handy
2020-03-16
Michael Barth
Michael Barth
2019-12-09
Sehr nettes Team. Top Skoliose Behandlungen. Sehr zu empfehlen.
Alexander Junker
Alexander Junker
2019-03-18

Verena Jorda & Team

Physiotherapeutin

Sabine Schreiber & Team

Logopädie

      Fragen & Antworten

Logopädie FAQ

Wer stellt mir eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus?

Die Heilmittelverordnung wird von einem Facharzt (HNO, Neurologe, Phoniater), Ihrem Haus- oder Kinderarzt ausgestellt. Die Therapie muss spätestens 4 Wochen nach Ausstellungsdatum beginnen, deshalb ist es sinnvoll, zuerst einen Termin mit uns zu vereinbaren, bevor Sie sich ein Rezept ausstellen lassen. Das ist deswegen so wichtig, weil ein Therapeut*in nicht sofort verfügbar ist.

Wie bekomme ich einen Termin?

Unsere Praxis hat keine Anmeldung im üblichen Sinne. Deswegen bitten wir Sie uns auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen. Wir rufen Sie so schnell als möglich zurück. Den Termin vereinbaren wir telefonisch.

Wie ist der Ablauf einer logopädischen Therapie und wie lange dauert sie?

Beim ersten Termin führen wir ein Anamnesegespräch. Hier schildern Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen. Danach besprechen wir gemeinsam ihre Erwartungen die Ziele. Im Anschluss planen wir Ihre individuelle Therapie auf Basis einer ausführlichen logopädischen Diagnostik.

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Meist findet die Therapie 1-2x die Woche statt. Die gesamte Behandlungsdauer ist individuell unterschiedlich. Einige Patienten kommen nur wenige Wochen, andere über einen längeren Zeitraum.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

In der Regel werden Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes sowie 10% Rezeptgebühr pro Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Sprechen Sie bitte hierüber mit Ihrer Krankenkasse.

Privatpatienten bitten wir die aktuellen Honorarsätze in der Praxis zu erfragen. Unser Honorar ist dem ortsüblichen Satz logopädischer Leistungen angepasst. Nach Erbringung unserer Leistung erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Was passiert, wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird?

Die Therapiestunden sind ausschließlich für Sie reserviert, weshalb wir eine Ausfallpauschale erheben, die wir Ihnen privat in Rechnung stellen müssen.

Alle weiteren Fragen können Sie gerne mit uns in einem gemeinsamen Gespräch klären.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam

Physiotherapie FAQ

Wer stellt mir eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus?

Die Heilmittelverordnung wird von einem Facharzt (HNO, Neurologe, Pulmologen), Ihrem Haus- oder Kinderarzt ausgestellt. Die Therapie muss spätestens 4 Wochen nach Ausstellungsdatum beginnen.

Wie bekomme ich einen Termin?

Unsere Praxis hat keine Anmeldung im üblichen Sinne. Deswegen bitten wir Sie uns auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen. Wir rufen Sie so schnell als möglich zurück. Den Termin vereinbaren wir telefonisch.

Wie ist der Ablauf einer physiotherapeutischen Therapie und wie lange dauert sie?

Beim ersten Termin führen wir ein Anamnesegespräch. Hier schildern Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen. Danach besprechen wir gemeinsam die Ziele. Im Anschluss planen wir Ihre individuelle Therapie. Die Anzahl der Therapieeinheiten und damit auch die Dauer der Therapie ist abhängig vom Rezept.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

In der Regel werden Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungsfrist von 10% des Verordnungswertes sowie 10% Rezeptgebühr pro Verordnung. Dieser Betrag ist an uns zu entrichten und wird von uns an die Krankenkasse abgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.

Privatpatienten bitten wir die aktuellen Honorarsätze in der Praxis zu erfragen. Unser Honorar ist dem ortsüblichen Satz logopädischer Leistungen angepasst.

Was passiert, wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird?

Die Therapiestunden sind ausschließlich für Sie reserviert, weshalb wir eine Ausfallpauschale erheben, die wir Ihnen privat in Rechnung stellen müssen. Wir bitten Sie spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn telefonisch ihre Behandlung ab.

 Alle weiteren Fragen können Sie gerne mit uns in einem gemeinsamen Gespräch klären.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam

 

Wir sind für Sie da!

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